Affiliate Werbebedingungen
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Vertragsbedingungen (AGB) regeln die Integration und Darstellung des von der Firma Graf von Kronenberg Group UG (haftungsbeschränkt), Halberstädter Str. 14, 33106 Paderborn (nachfolgend: GVKG) unter der URL https://grafvonkronenberg.group betriebenen Online-Shops in Form von Werbebannern, Anzeigen oder anderen werblichen Beiträgen auf den Webseiten von Werbepartnern (nachfolgend: AFFILIATES).
1.2. Hierdurch soll der Abverkauf der Produkte von GVKG über den Online-Shop erhöht werden. Die Teilnahme am AFFILIATE-Partnerprogramm ist für den AFFILIATE kostenlos. Die Werbung muss auf den Webseiten des AFFILIATES erfolgen. Zu diesen Webseiten zählen eigene Domains, Newsletter und die sozialen Medien (Social Media) des AFFILIATES.
1.3. Der AFFILIATE platziert die Werbemittel in eigener Verantwortung auf seinen Websites. Der AFFILIATE entscheidet frei, ob und wie lange er die Werbemittel auf der Partner-Website platziert. Er ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen.
1.4. Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Bestellungen erhält der AFFILIATE eine Vermittlungsprovision, die vom Umfang und realen Wert der Leistung abhängig ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung und den Informationstexten der jeweiligen Kampagne im AFFILIATE-Partnerprogramm und Ziffer 6 dieses Vertrages.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Vertrag zwischen GVKG und dem AFFILIATE über die Schaltung von Werbemitteln kommt durch die Bestätigung der Freischaltung durch GVKG zustande.
2.2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Regelungen des AFFILIATE erkennt GVKG nicht an, es sei denn, GVKG hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2.3. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem AFFILIATE-Partnerprogramm und auf Abschluss eines Vertrages mit GVKG.
2.4. Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von GVKG, welche unter AGB einsehbar sind. GVKG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern, ohne explizit darauf hinzuweisen.
2.5. Der Affiliate-Vertrag kommt zustande mit der GVKG.
2.6. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Registrierung zum AFFILIATE-Partnerprogramm / Ablauf der Werbemaßnahme
3.1. Der potentielle AFFILIATE muss sich hier als Affiliate registrieren. Nach kurzer Prüfung wird der AFFILIATE meist zeitnah freigeschaltet. Nach Freischaltung des AFFILIATE zur Teilnahme am AFFILIATE-Partnerprogramm durch GVKG kann der AFFILIATE seine Werbemaßnahmen über dieses Benutzerkonto verwalten.
3.2. Der AFFILIATE kann nach Freischaltung des Benutzerkontos zu allen im Online-Shop angebotenen Produkten einen Link finden, der zu dem jeweiligen Produkt führt und seinen individuellen Affiliate-Code enthält (nachfolgend: AFFILIATE-Link). Die Integration der Werbemittel und Inhalte von GVKG erfolgt in der Form von Verlinkungen auf der Website des AFFILIATE mit Links, die diesen Affiliate-Code enthalten. Mittels dieses Affiliate-Codes können alle Bestellungen, die über diesen Link erfolgen, dem jeweiligen AFFILIATE zugeordnet werden. Diesen Affiliate-Code muss der AFFILIATE in seine Website integrieren, um das Tracking zu ermöglichen, oder manuell in den verschiedensten sozialen Plattformen nutzen.
4. Pflichten von GVKG
4.1. GVKG stellt dem AFFILIATE nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Werbemitteln (z. B. Werbebanner, Textlinks, Videos und Bilder) (im Folgenden: „Werbemittel“) für einzelne Kampagnen zur Verfügung.
4.2. GVKG stellt in geeigneter Weise durch ein Web-Tracking der Besucher sicher, dass die Nutzer über die vom AFFILIATE auf seiner Website integrierten AFFILIATE-Links auf die jeweilige Produktseite auf der Website von GVKG gelangen (nachfolgend: „AFFILIATE-LEADS“). GVKG stellt auch sicher, dass eine Zuordnung etwaiger Bestellungen, welche infolge eines AFFILIATE-LEADS erfolgt sind, zum jeweiligen AFFILIATE erfolgt (im Folgenden „SALES“).
4.3. GVKG schuldet keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf der Website von GVKG angebotenen Produkte und Werbemittel steht im alleinigen Ermessen von GVKG. GVKG haftet in diesem Zusammenhang gemäß den Regelungen in Ziffer 8 dieses Vertrages.
5. Rechte und Pflichten des AFFILIATES
5.1. Dem AFFILIATE ist es ausdrücklich untersagt, die zur Verfügung gestellten Links mit anderen Werbemedien zu verbinden und/oder Änderungen an den Werbemitteln vorzunehmen. Die Werbemittel dürfen nur für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke auf den AFFILIATE-Websites, in Newslettern und in den sozialen Medien genutzt werden.
5.2. Der AFFILIATE ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb der AFFILIATE-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht (beispielsweise die Health-Claims-Verordnung der EU, Verordnung (EG) Nr. 1924/2006), die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, dem Ruf von GVKG zu schaden. GVKG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die AFFILIATE-Websites zu prüfen.
Verboten sind dem AFFILIATE insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die
- Rassismus,
- Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art,
- Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und/oder Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum,
- Hetze gegen Personen oder Unternehmen,
- persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht,
- urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten oder
- sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten
- darstellen, betreffen oder beinhalten. Solche Inhalte dürfen weder auf der AFFILIATE-Website selbst integriert sein, noch darf von der AFFILIATE-Website aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.
5.3. Jegliche Form des Missbrauchs, d. h. die Generierung von AFFILIATE-Leads und/oder Verkäufen über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht (etwa die Health-Claims-Verordnung der EU, Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) und/oder diese AGB verstoßen, ist untersagt. Dem AFFILIATE ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken AFFILIATE-Leads und/oder Verkäufe zu generieren oder für eine Zuordnung von Verkäufen zum AFFILIATE zu sorgen:
- Vortäuschung von AFFILIATE-Leads oder Verkäufen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z. B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellungen von Waren auf der Website von GVKG,
- Bestellungen über den eigenen Affiliate-Link für den Affiliate selbst (ausgenommen sind Dritte wie Familie und Freunde, wenn diese über ein eigenes Kundenkonto verfügen und durch den Affiliate geworben wurden), um dadurch Provision zu generieren,
- Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen,
- Cookie Dropping: Cookies dürfen nicht bereits beim Besuch der Webseite gesetzt werden, sondern ausschließlich, wenn der Nutzer der AFFILIATE-Webseite zuvor in freiwilliger und bewusster Weise das Werbemittel angeklickt hat,
- sonstige Formen des Affiliate-Frauds (insbesondere Cookie-Spamming, Forced Clicks, Affiliate Hopping) sowie die Nutzung von Layern, Add-ons, iFrames und der Postview-Technologie, um damit für eine Erhöhung von AFFILIATE-Leads zu sorgen,
- Verwendung von für GVKG oder Dritte rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der AFFILIATE-Website ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von GVKG.
Dem AFFILIATE ist es insbesondere untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit GVKG, dem Online-Shop oder von GVKG angebotenen Produkten führen können. Der AFFILIATE darf insbesondere nicht die Websites von GVKG, Landingpages oder andere Auftritte von GVKG kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte von GVKG übernehmen. Der AFFILIATE muss den Eindruck vermeiden, dass es sich bei der AFFILIATE-Website um ein Projekt von GVKG handelt oder ihr Betreiber mit GVKG in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das AFFILIATE-Programm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Web-Auftritt von GVKG sowie von Logos oder Marken von GVKG durch den AFFILIATE bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch GVKG.
5.4. Der AFFILIATE verpflichtet sich, die AFFILIATE-Website auch im Übrigen im Einklang mit geltendem Recht zu betreiben und insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum und eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung vorzuhalten.
5.5. E-Mail-Werbung, die Werbemittel von GVKG enthält oder auf sonstige Weise für GVKG wirbt, darf nur erfolgen, wenn für alle Adressaten eine ausdrückliche Einwilligung in die Werbung per E-Mail vorliegt und eine Verifikation der E-Mail-Adresse durch ein Double-Opt-in-Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurde.
5.6. Der AFFILIATE wird bei einer etwaigen Bewerbung der AFFILIATE-Website auf einen Bezug zu GVKG und den Produkten von GVKG verzichten. Insbesondere wird der AFFILIATE keine kontextbasierten Werbeanzeigen (insbesondere Google Ads oder AdSense) schalten, die den Namen, Firmenschlagworte oder Marken von GVKG enthalten oder aufgrund der Verwendung entsprechender Keywords ausgeliefert werden. Das Gleiche gilt für die Namen der Produkte von GVKG.
5.7. Der AFFILIATE verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf das Trackingsystem und/oder die Websites von GVKG zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Trackingsystems zu überwinden, zu umgehen oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute-Force-Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das Trackingsystem, das AFFILIATE-Programm oder einzelne Beteiligte des AFFILIATE-Programms schädigen können.
5.8. Ein Händler darf nicht über seinen AFFILIATE-Link Produkte für sich selbst bestellen; ein AFFILIATE-Partner darf keine Produkte für sich selbst über seinen eigenen Ref.-Link bestellen.
6. Vergütung/Provision
6.1. Der AFFILIATE hat dem Grunde nach einen Provisionsanspruch für jeden von ihm an GVKG weitergeleiteten Kunden, welcher zu einem Verkauf führt (pay-per-sale), sofern kein Verstoß gegen diesen Vertrag vorliegt.
6.2. Der Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf Folgegeschäfte des Kunden, die dieser zu einem späteren Zeitpunkt mit GVKG abschließt, sofern der Kunde weiterhin über den Affiliate-Code eine Bestellung bei GVKG auslöst.
6.3. Die Zuordnung der AFFILIATE-Leads zu dem jeweiligen AFFILIATE erfolgt durch Cookies mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen. Eine Zuordnung von Verkäufen zu dem AFFILIATE ist innerhalb dieses Zeitraums möglich, soweit der Kunde nicht manuell die Cookies löscht oder Sperrmechanismen gegen Cookies oder Trackingsysteme einsetzt.
6.4. Die Höhe der Provision des AFFILIATE wird aus den Verkaufsabschlüssen von GVKG errechnet, die GVKG gemäß sämtlicher im jeweiligen Abrechnungszeitraum abgeschlossenen Geschäfte seiner Kunden durch den AFFILIATE erwirtschaftet hat.
6.5. Die Provision des AFFILIATE entspricht dabei jeweils 15 % des Nettobetrags des gesamten Warenkorbwerts eines Verkaufs. Nicht in die Berechnung des Warenkorbwerts fließen die Versandkosten und eventuelle Rabatte.
6.6. Vergütungsansprüche werden jeweils ab dem 1. jedes Folgemonats zur Auszahlung fällig, sobald der AFFILIATE einen Provisionsbetrag in Höhe von 50,– € erwirtschaftet hat.
6.7. Die Auszahlung an den AFFILIATE erfolgt per PayPal oder SEPA-Überweisung. Der AFFILIATE muss zum Zweck seiner Auszahlungsanfrage, sein Profil vollständig ausgefüllt haben.
Dies umfasst folgende Punkte:
- Profil
- Bezahlverfahren
- Anmeldemethode
- Benachrichtigungen
6.8. Die Auszahlung der Provision wird durch die Buchhaltung veranlasst, sobald die Auszahlungen geprüft und für korrekt befunden wurden. Die Rechnung wird automatisch durch unser Affiliate-Programm erstellt, welche der Affiliate nach erfolgter Bezahlung als Kopie für seine Unterlagen erhält.
6.9. Sobald die beantragten Auszahlungen geprüft und genehmigt worden sind, werden die offenen Provisionen innerhalb der ersten 10 Arbeitstage des Folgemonats ausgeführt.
7. Abrechnung
7.1. GVKG erstellt im Rahmen der oben genannten Abrechnungszeiträume Abrechnungen für den AFFILIATE. Diese enthalten zumindest die bezeichneten Berechnungsfaktoren und gegebenenfalls weitere Informationen, soweit diese erforderlich sind, um den Provisionsanspruch des Affiliates und dessen Berechnung nachvollziehbar darzulegen.
7.2. Die Abrechnungen werden in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des Abrechnungszeitraums an den AFFILIATE übermittelt. Davon abweichend darf die Abrechnung später erfolgen, soweit nach dem GVKG die zur Abrechnung benötigten Daten bislang nicht vorliegen. Darüber ist der AFFILIATE unverzüglich zu informieren.
7.3. Der AFFILIATE wird die Abrechnung unverzüglich prüfen. Hat der AFFILIATE gegen eine Abrechnung Einwendungen, sind diese GVKG gegenüber innerhalb von vier Wochen schriftlich geltend zu machen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Abrechnung als zutreffend.
7.4. Zusätzlich zu den Abrechnungen wird GVKG dem AFFILIATE im Rahmen des Benutzerkontos im Affiliatebereich eine Übersicht der von diesem vermittelten Verkäufe zur Verfügung stellen.
8. Haftung
8.1. Die Ansprüche des AFFILIATES auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen GVKG richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
8.2. Die Haftung von GVKG ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von GVKG, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung von GVKG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von GVKG. Die Haftung von GVKG nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
8.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch GVKG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GVKG beruhen, haftet GVKG nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.4. Sofern GVKG zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
9. Freistellungsanspruch
Der AFFILIATE stellt GVKG und die Mitarbeiter bzw. Beauftragten von GVKG für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom AFFILIATE im Zusammenhang mit dem AFFILIATE-Programm vorgenommene Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der AFFILIATE, alle Kosten zu ersetzen, die GVKG durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche Dritter, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung durch GVKG beruhen.
10. Nutzungsrechte
10.1. Die Werbemittel und sonstigen Inhalte von GVKG sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt. GVKG räumt dem AFFILIATE für die Dauer und den Zweck dieses Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht ein, die Werbemittel zu nutzen.
10.2. Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Werbemittel oder eines nach Art und Umfang wesentlichen Teils bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GVKG, soweit sie über den Umfang der vorstehenden Rechteeinräumung hinausgeht.
11. Vertraulichkeit
11.1. Der AFFILIATE verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von GVKG oder sonstiger vertraulicher Informationen zeitlich unbegrenzt (auch über das Ende dieses Vertrages hinaus) geheim zu halten, nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Werden Informationen von GVKG als vertraulich bezeichnet, gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.
11.2. Der Inhalt dieses Vertrages und die dazugehörenden Unterlagen sind vom AFFILIATE vertraulich (als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) zu behandeln.
11.3. Der AFFILIATE hat seine Mitarbeiter und sonstige Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, in entsprechender Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
12. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrages, außerordentliche Kündigung
12.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
12.2. Daneben bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Für GVKG liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor in folgenden Fällen:
- gravierender Verstoß des AFFILIATES gegen Pflichten dieses Vertrages,
- Verstoß gegen Pflichten dieses Vertrages und Nichtbehebung bzw. Einstellung des Verstoßes trotz entsprechender Aufforderung,
- ein Fall von Missbrauch im Sinne von Ziffer 5 dieses Vertrages.
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
12.3. Zeitlich nach Beendigung des Vertrages generierte AFFILIATE-LEADS und/oder SALES führen nicht zu einer Vergütungspflicht durch GVKG.
13. Datenspeicherung und Datenschutz
Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.3. Ist der AFFILIATE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von GVKG in Paderborn.
14.4. Dasselbe gilt, wenn der AFFILIATE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von GVKG, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Stand: 01.01.2026