

(238,93 € pro 1 kg)
PZN Nummer: 15242447
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Die auch als Artemisia bekannten Beifußgewächse sind seit der Antike für ihre weiten Verwendungsmöglichkeiten zum Beispiel in der Küche bekannt. Beifuß wächst auf der gesamten Nordhalbkugel und vereinzelt auch in Afrika und Südamerika. Fast alle Arten enthalten verschiedene Bitterstoffe und ätherische Öle, die auch den Blättern einen charakteristischen Duft verleihen.
Die Artemisia-Gewächse stecken voller ätherischer Öle und zahlreicher Bitterstoffe. Deshalb sind sie schon seit der Antike beliebt für die verschiedensten Anwendungsbereiche, zum Beispiel zum Würzen von Speisen. Auch zur Insektenabwehr werden die Blätter eingesetzt. Die Verbreitung auf der gesamten Nordhalbkugel und an einigen Orten Afrikas und Südamerikas macht den Beifuß zu einem beliebten Heil- und Küchenkraut.
Ihre Vorteile durch unser Produkt:
✓ 100 % Naturprodukt in kontrollierter Qualität
✓ rein pflanzlich, keine weitere Zusatzstoffe, für Veganer geeignet
✓ geprüft und zertifiziert
✓ Kraut geschnitten
Der Artemisinin Gehalt wurde durch HPLL-UV mit 1,43 % gemessen!
Mit unserem hochwertigen Artemisia- annua Blättern bekommen Sie ausgewählte Inhaltsstoffe in reiner Form.
Die Artenvielfalt von Beifuß
Artemisia ist nicht gleich Artemisia.
Man kann zwischen 250 bis 500 Arten unterscheiden. Artemisia annua, der Einjährige Beifuß, kommt vor allem in Europa und Asien vor. In China ist er Teil der Traditionellen Chinesischen Medizin.
1 Packung enthält 100 Gramm Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) Pflanze in bester, reiner Qualität.
Herkunft: Kontrollierter Anbau aus Bulgarien
Verwendung innerhalb der EU:
Es handelt sich um einen reinen Pflanzenrohstoff (Blätter) ohne Zweckbestimmung zum oralen Verzehr und nicht nicht zum Verzehr geeignet.
Zur Weiterverwendung in kosmetischen Produkten oder als Räucherwerk. Gut verschlossen, kühl, trocken und dunkel lagern. Warnhinweise: Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. WÄHREND SCHWANGERSCHAFT UND STILLZEIT NICHT ANWENDEN! Beifuß zählt zur Familie der Korbblütler, bei Allergie auf Korbblütler nicht anwenden.
Rohstoff für medizinische Zwecke
Rohstoff für kosmetische Produkte
Aus rechtlicher Sicht sind Bestandteile des einjährigen Beifußes (Artemisia annua) als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 i.V.m. und gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zu beurteilen.
Artemisia annua war vor dem 15.Mai 1997 nicht in erheblichem Umfang für den menschlichen Gebrauch in der Gemeinschaft im Verkehr. Ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 liegt nicht vor. Deshalb ist es weder als Nahrungsergänzungsmittel noch als Lebensmittel zugelassen.
Aus diesem Grund verkaufen wir dieses Produkt rein als ” pflanzlicher Rohstoff ohne Zweckbestimmung ” und nicht als Nahrungerergänzungsmittel bzw. Lebensmittel.
Aufgrund der EU Richtlinien ( Health Claims ) ist es uns nicht gestattet über die Wirkungsweise von Artemisia annua zu informieren. Wir bitten Sie sich in entsprechender Fachliteratur oder im Internet zu erkundigen.
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