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Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) | 100 Vegi Kapseln

Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) | 100 Vegi Kapseln

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SKU:5144

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Artemisia annua, auch bekannt als Einjähriger Beifuß, ist eine Pflanze mit vielfältigen Anwendungen. Unsere Kapseln beinhalten reines Artemisia annua-Pulver in Premium-Qualität, nachhaltig angebaut und frei von Pestiziden. 100 VEGI-Kapseln à 280 mg. Nicht zum Verzehr bestimmt. Traditionell als Räucherwerk verwendet.

Artemisia annua Vegi-Kapseln, 100 Stück zu je 280mg

PZN-Nummer: 16864406

Sie können mit diesem Merkzettel in Ihrer Apotheke bestellen!

Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) 

Die auch als Artemisia bekannten Beifußgewächse sind seit der Antike für ihre weiten Verwendungsmöglichkeiten bekannt. Beifuß wächst auf der gesamten Nordhalbkugel und vereinzelt auch in Afrika und Südamerika.

Artemisia ist aber nicht gleich Artemisia. Man kann zwischen 250 und 500 Arten unterscheiden. Artemisia annua, der Einjährige Beifuß, kommt vorwiegend in Europa und Asien vor. Fast alle Arten enthalten verschiedene Bitterstoffe und ätherische Öle, die auch den Blättern einen charakteristischen Duft verleihen.

Mit unseren hochwertigen Artemisia annua Kapseln bekommt man ausgewählte Inhaltsstoffe in reiner Form.

  • 100 % Naturprodukt in kontrollierter Premium Qualität!
  • aus 30 kg Pflanzenanteil wird 1 kg Pulver gewonnen
  • schonend getrocknet und fein pulverisiert
  • geprüft und zertifiziert
  • nachhaltiger dynamischer Anbau
  • frei von Pestiziden und chemischen Düngern

Inhalt: 100 Vegi Kapseln zu je 280 mg = 28g Artemisia annua Pulverextrakt

1 Kapsel enthält: 280 mg Artemisia annua Pulverextrakt, HPMC-Kapsel (Hydroxypropylmethylcellulose)

Lagerung: Bitte kühl, trocken und dunkel sowie gut verschlossen und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Herkunft: kontrollierter Anbau aus Tunesien

Wichtige Hinweise:

Es handelt sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, keine Zweckbestimmung zum oralen Verzehr, nicht zum Verzehr geeignet.

Zur Weiterverwendung in kosmetischen oder medizinischen Produkten.

Dieses Produkt fällt laut EU Gesetz unter das Novel Food Gesetz und darf von Menschen nicht verzehrt werden.

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