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Graf von Kronenberg Group

pures Artemisinin 98,8 % | 90 Vegi-Kapseln

pures Artemisinin 98,8 % | 90 Vegi-Kapseln

Artikel-Nr.:

SKU:5142

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Grundpreis €2.496,43/kg
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Unser hoch konzentriertes Artemisinin (98,8 %) wird aus der Pflanze Artemisia annua – auch bekannt als Einjähriger Beifuß – gewonnen. Das feine Pflanzenextrakt liegt in praktischen Vegi-Kapseln zur einfachen Entnahme und Weiterverarbeitung vor. Jede Kapsel enthält 177 mg hochreines Artemisinin – ideal geeignet für nichtorale Anwendungen in kosmetischen, technischen oder aromatischen Bereichen. Hinweis: Nicht zum Verzehr geeignet.

PZN-Nummer: 16864441

Sie können auch hier bei 

Doc Green

oder mit diesem Merkzettel in Ihrer Apotheke bestellen!

Hochreines Artemisinin aus Artemisia annua technischer Pflanzenrohstoff

Dieses Produkt enthält ein hochreines Artemisinin-Extrakt mit einem Wirkstoffgehalt von 98,8 %, das aus der traditionsreichen Pflanze Artemisia annua extrahiert wird. Die Kultivierung und Herstellung erfolgen in Deutschland unter kontrollierten Bedingungen. In jeder Kapsel befinden sich 177 mg Artemisinin und 19,6 mg fein vermahlenes Artemisia annua-Pulver – kombiniert in einer rein pflanzlichen HPMC-Kapsel (vegan, glutenfrei, ohne Zusatzstoffe).

98,8 % pures Artemisinin in jeder Vegi-Kapsel

Die Kapseln lassen sich leicht öffnen, um das Pulver gezielt weiterzuverarbeiten – beispielsweise in kosmetischen Produkten oder zu Forschungs- und Analysezwecken. Weitere Hinweise haben wir gesondert aufgeführt.

Produktdetails:

  • Inhalt: 90 Vegi-Kapseln à 196 mg
  • Wirkstoff: 98,8 % Artemisinin
  • Pflanzliche Basis: Artemisia annua
  • Kapselmaterial: HPMC (Hydroxypropylmethylcellulose)
  • Frei von Gluten und künstlichen Zusätzen
  • Herstellung: Deutschland
  • Herstellung nach Prof. Dr. Maximilian Moser

Lagerung:

Kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von Kindern.

Hinweise: Es handelt sich um einen reinen Pflanzenrohstoff. Keine Zweckbestimmung zum oralen Verzehr – nicht zum Verzehr geeignet. Zur Weiterverarbeitung in kosmetischen oder medizinischen Produkten vorgesehen. Dieses Produkt fällt gemäß EU-Recht unter die Novel-Food-Verordnung und darf von Menschen nicht verzehrt werden.

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