

(567,86 € pro 1 Liter)
Artemisia Annua Vegi Kapseln 100 Stück a´ 280mg
PZN Nummer: 16864406
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Die auch als Artemisia bekannten Beifußgewächse sind seit der Antike für ihre weiten Verwendungsmöglichkeiten zum Beispiel in der Küche bekannt. Beifuß wächst auf der gesamten Nordhalbkugel und vereinzelt auch in Afrika und Südamerika. Fast alle Arten enthalten verschiedene Bitterstoffe und ätherische Öle, die auch den Blättern einen charakteristischen Duft verleihen.
Der Artemisinin Gehalt wurde durch HPLL-UV mit 1,43 % gemessen!
Mit unserem hochwertigen Artemisia annua Pulver bekommen Sie ausgewählte Inhaltsstoffe in reiner Form. Die Artenvielfalt von Beifuß: Artemisia ist nicht gleich Artemisia. Man kann zwischen 250 und 500 Arten unterscheiden.
Artemisia annua, der Einjährige Beifuß, kommt vor allem in Europa und Asien vor. In China ist er Teil der Traditionellen chinesischen Medizin.1 Kapsel enthält: 280 mg Artemisia annua Pulverextract Artemisinin haltig HPMC Kapsel (Hydroxypropylmethylcellulose) Artemisia annua intense Kapseln haben einen hohen Gehalt (30:1) an Artemisia annua Beifuß-Extrakt. Aus 30 kg Pflanzenanteil wird 1 kg Extrakt gewonnen.
Inhalt: 100 VEGI Kapseln zu 280 mg = 28g
Herkunft: Kontrollierter Anbau aus Bulgarien
Verwendungsempfehlung für die EU:
Es handelt sich um einen reinen Pflanzenrohstoff (Extrakt 30:1) 54 g, welcher in Kapseln zu je 280 mg einzeln portioniert ist. Ohne Zweckbestimmung zum oralen Verzehr und nicht zum Verzehr geeignet. Die Kapseln lassen sich leicht öffnen und der Inhalt lässt sich bestimmungsgemäß weiterverwenden. Artemisia wird u.a. traditionell als Räucherwerk verwendet.
Aus rechtlicher Sicht sind Bestandteile des einjährigen Beifußes (Artemisia annua) als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 i.V.m. und gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zu beurteilen.
Artemisia annua war vor dem 15. Mai 1997 nicht in erheblichem Umfang für den menschlichen Gebrauch in der Gemeinschaft im Verkehr. Ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 liegt nicht vor. Deshalb ist es weder als Nahrungsergänzungsmittel noch als Lebensmittel zugelassen.
Aus diesem Grund verkaufen wir dieses Produkt rein als "pflanzlicher Rohstoff ohne Zweckbestimmung" und nicht als Nahrungsergänzungsmittel bzw. Lebensmittel.
Aufgrund der EU Richtlinien (Health Claims) ist es uns nicht gestattet über die Wirkungsweise von Artemisia annua zu informieren. Wir bitten Sie, sich in entsprechender Fachliteratur oder im Internet zu erkundigen.
Premium Qualität! Nachhaltiger BIO dynamischer Anbau, frei von Pestiziden & chemischen Düngern und somit ein reines Naturprodukt. Schonend getrocknet und fein pulverisiert.
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